Sonstige Verwendungen

Die im Gültigkeitszeitraum der Provisorien verwendeten Briefmarken wurden nicht ausschließlich zur Freimachung von Postsendungen verwendet.


 

„Briefmarken, eigentlich als Quittungszettel für den Transport einer postalischen Sendung gedacht, wurden schon immer, auch innerhalb der Postverwaltungen, für andere Zwecke genutzt, sei es zur Verrechnung von Neben- und Schreibgebühren oder als monetärer Ersatz im nicht postalischen Bereich..........Da die Postverwaltungen ja keine „Gebührenmarken“ hergestellt haben, war dies eine der Möglichkeiten, anfallende Gebühren in einfachster „ Arbeitsweise“ als Einnahmen verbuchen zu können.“1

 

Verrechnung einer Spätgebühr in Höhe von 3,20 DM durch Frankierung mit 6 Marken der 48 II und 2 Marken der 36 II auf der Seite eines Einlieferungsbuches.

Die Marken wurden mit Stempel "Walkenried 11.8.48 - 17" entwertet.

 

 

Die Abbildungen der folgenden Belege als Beispiele der Gebührenverrechnungen mit Provisorien wurden mir freundlicherweise von Herrn Hans-Werner Salzmann (Essen) zur Verfügung gestellt:


Gebührenpflichtiger Einlieferungsschein - 20 Pfennig für Einlieferungsschein "auf Antrag"

Gebührenpflichtiger Einlieferungsschein - 20 Pfennig für Einlieferungsschein "auf Antrag" - gestempelt "Bremen 4 16.8.48"

Vorderseite eines Aufgabeformulares für ein Telegramm - Marken wurden auf zusätzlich angeklebten Papier verklebt, aber nicht entwertet

Rückseite des Aufgabeformulares - teilweise entwertet mit Stempel Bielefeld am 14.9.48

Mit 10 Pfennig Gebühr versehene Aufgabebescheinigung über ein Telegramm - gestempelt "Berlin SW 11 20.8.48 - 17"

Zeitungsüberweisung für bestellte Stücke zwecks Zustellung einer Zeitung an ein anderes Postamt (Frankfurt) mit verklebter Gebühr in Höhe von 80 Pfennig - gestempelt "Hennef 8.7.48"

Zeitungsüberweisung für bestellte Stücke zwecks Zustellung einer Zeitung an ein anderes Postamt (Frankfurt) mit verklebter Gebühr in Höhe von 60 Pfennig - gestempelt "Oberursel (Taunus) 20.8.48"

Mit 20 Pfennig gebührenpflichtige Zeitungssache für die Nachbestellung einer Zeitschrift - gestempelt "Frankfurt (Main) 19.8.48"

Mit 20 Pfennig gebührenpflichtige Zeitungssache für die Nachbestellung einer Zeitschrift - gestempelt "Frankfurt (M) 1 Zeitungszustellung"
 

 

 

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1Salzmann, Hans-Werner, Gebührenverrechnung auf Formularen – wozu deutsche Briefmarken noch verwendet wurden -, morgana-Edition, Berlin-Schönefeld 2017, Seiten 9 und 10

 

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