Die Luftpostleichtbriefe

Nach Wiederaufnahme des Internationalen Luftpostverkehrs in der Bizone  am 01.05.1948 (West-Berlin ab 27.07.1948) wurden für einen Luftpostleichtbrief je 2 Internationale Antwortscheine (Postgebühr = 100 Pfennig) benötigt.


Am 1.9.1948 reduzierte sich das Porto für Auslands-Luftpostleichtbriefe auf 60 Pfennig. Ab diesem Zeitpunkt benötigte man  entweder weiterhin zwei Internationale Antwortscheine (IAS) oder nur einen IAS zzgl. 30 Pfennig, die in bar zu entrichten waren.

 


(36)Luftpostfaltbrief (Ganzsache LF 1 I) in die USA, gestempelt 14.9.48 "Lippstadt 1"

(36)Rückseite des LF 1 I mit Durchgangsstempel "(16) Frankfurt (Main) 2 a" vom 15.9.48 zwecks Nachweis der Bearbeitung und Ableitung über Luftpost

(37)Luftpostfaltbrief (Ganzsache LF 1 II) in die USA, gestempelt 31.8.48 "Rheinhausen-Hochemmerich"

(37)Rückseite des LF 1 II mit Durchgangsstempel "(16) Frankfurt (Main) 2 a" vom 1.9.48 zwecks Nachweis der Bearbeitung und Ableitung über Luftpost

(156)Luftpostfaltbrief (Ganzsache LF 1 II) nach Philadelphia in die USA, gestempelt "13.9.48-15 Bad Harzburg" - Vermutlich nicht bedarfsverwendet, da Absender/Empfänger identisch und kein Text im Inneren

(156)Rückseite des LF 1 II mit Durchgangsstempel "(16) Frankfurt (Main) 2 a" vom 14.9.48 zwecks Nachweis der Bearbeitung und Ableitung über Luftpost
 

 

 

 

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