57-1-Zweifachverwendung von Briefumschlägen im zeitlichen Zusammenhang mit der Währungsreform des 21.6.1948

Zweifachverwendung von Briefumschlägen im zeitlichen Zusammenhang mit der Währungsreform des 21.6.1948


Im Rundbrief 50 hatte Rolf Herbrandt auf den Seiten 78 bis 80 einen dreifach benutzten Umschlag vorgestellt und angeregt, dreifach- oder gar vierfachverwendete Belege vorzustellen.[1]

Derartiges kann ich leider nicht vorlegen.

Allerdings halte ich die 2 folgenden Doppelverwendungen für ebenfalls interessant, da die Erstverwendung vor und die Zweitverwendung am 21.6. bzw. 22.6.1948 erfolgte:

 

Zehnfachfrankatur eines Absenderfreistempels

Es handelt sich um eine doppelt verwendete Briefvorderseite, die erstmalig als Geschäftspapier portorichtig vor der Währungsreform mit einer 949 frankiert wurde.

Am 22.6.48 erfolgte die Wiederverwendung durch Aufbringen eines firmeneigenen Aufklebers der Firma H. Walter KG, Kiel. 



 

Abb. 1: Briefstück (Vorderseite der Briefhülle, aufgeklappt)

 

Der Absenderfreistempel mit dem zehnfachem Portobetrag eines Fernbriefes Inland bis 20 g in Höhe von 240 Reichs-Pfennig erstreckt sich sowohl über ursprünglich verwendete Briefvorderseite, als auch dem aufgebrachten Aufkleber.


 

Abb. 2: Erste Verwendung von der Firma "D. & M. Naeve, Zentralheizungen" als Geschäftspapier innerhalb von Kiel - Empfänger "Walterwerke Kiel-Tannenberg" - Handrollstempel "(24 b) Kiel 1o 2. 6 48-24"



Abb. 3: Zweite Verwendung von der Firma "H. Walter Kommanditgesellschaft, Kiel" als Zehnfachfrankatur mit Absenderfreistempel "Kiel-Wik 22 6 48" und Zählnummer „8092“ im Klischee - zusätzlicher Zweikreisstegstempel "Kiel-Wik f 22.6.48. - 18"

 

 

Doppelverwendung zum alten RM-Tarif

 

Beim folgenden Beleg, gelaufen zwischen den Wetterwarten Lüneburg und Cuxhaven, erfolgte die Erstverwendung am 18.6.1948, somit vor der Währungsreform des 21. Juni 1948.

Die Rücksendung an die Wetterwarte Lüneburg erfolgte am 21.6.1948.

Als Briefhülle wurde, sicherlich aufgrund der Papierknappheit, der Teil einer meteorologischen Karte verwendet.

Die Frankierung erfolgte in beiden Fällen mit Marken der II. Kontrollratsausgabe zum RM-Tarif.

 


Abb. 4: Erste Verwendung durch die Wetterwarte Lüneburg am 18.6.48 – Zweikreisstegstempel „(24 a) Lüneburg 1 c 18.6.48-17“ 

 

Adressat war der Leiter der Wetterwarte Cuxhaven.

 

Die ehemalige Wetterwarte Cuxhaven wurde in den 1920er Jahren erbaut und steht heute unter Denkmalschutz des Landes Niedersachsen.



Abb. 5Wetterwarte Cuxhaven, Bei der Alten Liebe 1, März 2018
              (
Fridolin freudenfettCC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)

 

 

Von der Wetterwarte Cuxhaven erfolgte die Rücksendung nach Lüneburg.


Abb. 6: Zweite Verwendung durch die Wetterwarte Cuxhaven am 21.6.48 – Gelegenheitsstempel „(24a) Cuxhaven Spendet dem Hilfswerk der freien Wohlfahrtsverbände 21.6.48.-21“

 

Am 21.6.1948 war eine Frankierung zum RM-Tarif nur noch aus der ersten Briefkastenleerung zulässig.

 

Der Abschlag des Stempelgerätes mit Uhrzeit 21.00 Uhr ist sicherlich für eine erste Briefkastenleerung nicht plausibel. Gleichwohl dürfte der Brief, unter anderem auch aufgrund des zum Zeitpunkt der Währungsreform vorhandenen großen Postaufkommens, so postalisch befördert worden sein.

 

Den Beleg ordne ich als aus dem Bedarf stammend ein.

 

Vom Stadtarchiv in Lüneburg erhielt ich die Auskunft, dass sich das Amt für Meteorologie für Nordwestdeutschland mit der Wetterwarte von 1949 bis 1956, ausweislich der Adressbücher Lüneburgs, in Lüneburg, Vor dem neuen Tore 1, befand.

 

1952 entstand durch Zusammenführung der Wetterdienste der 3 westalliierten Besatzungszonen der Deutsche Wetterdienst (DWD).  

Bedanken möchte ich mich bei Herrn Jendrik Mainka vom Stadtarchiv Lüneburg für die Unterstützung.

 



[1] Herbrandt, Rolf: Dreifach benutzter Umschlag aus Lemgo in: Rundbrief 50 der Arbeitsgemeinschaft Alliierter Kontrollrat, 2019



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