Die Provisorien können, wie auch die Ursprungsmarken der I. und II. Kontrollratsserien, nach verschiedenen Farben unterschieden werden.
Zu beachten ist, dass die Provisorien und ihre Urmarken in den Farbtönungsunterschieden der Farbbestimmung mit Kleinbuchstaben hinter der Markennummer als eigenständige Marken getrennt zu bestimmen sind.
Die unterschiedlichen Farbvarianten sind im Michel-Katalog Deutschland-Spezial gelistet und bewertet.
Die Bestimmung der Farben erfolgt nicht durch BPP-Prüfer, sondern durch Farbbestimmer der Arbeitsgemeinschaft "Alliierter Kontrollrat".
"Dabei wurde durch die ARGE „Alliierter Kontrollrat 1946-48 e.V.“ als erstes wissenschaftlich erarbeitet, welche Farbsubstanzen beim Druck der Marken benutzt wurden.
Anschließend wurde visuell überprüft, welche Farben sich unterscheiden lassen. Dabei
war zu beachten, dass sich eine Farbe nicht durch den Hell/Dunkelcharakter definiert, sondern durch den Buntfaktor. Das bedeutet, eine Farbe kann gleich sein, obwohl sie einmal in einer hellen Variante oder in einer dunklen Variante vorliegt.
Die Überprüfung ergab z.B., dass sich bei einem Wert zwar 10 chemische Farbsubstanzen feststellen lassen, jedoch davon nur 3 Farben weniger häufig und damit seltener sind.
Die 7 Farben wurden dann der Topf der billigen Farben, in der Regel a-Farbe, die normalerweise nicht gekennzeichnet wird.
Drei Farben sind jedoch wertvoller, da eben seltener als die Farben im a-Topf. Diese wurden dann z.B. zur b- , c- und d-Farbe wie im Falle der abgebildeten Mi 924.
Um den Sammlern eine Möglichkeit zu geben, Ihre Farbbestimmungen bestätigen zu lassen, wurden Farbbestimmer im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft ernannt und einer Befähigungsprüfung unterzogen."1
Eine Farbbestimmung bezieht sich selbsterklärend nur auf die Feststellung der Farbe. Die Echtheit hinsichtlich Marke, Posthörnchenaufdruck und Stempel erfolgt durch die zuständigen Prüfer der Prüfverbände.
36 II c DD - 2 Pfennig Netzaufdruck in guter Farbe c - Marke, Kurzbefund und Befund über Arge-Farbbestimmung
Bei Prüfobjekten, deren Farbe nicht in einem Befund dokumentiert wurde, erfolgt eine Kennzeichnung durch Stempel des Arge-Farbenprüfers.
Beispiel von 6 gestempelten Marken der 42 II in Farbe b - Rückseitig Prüfstempel Arge Alliierter Kontrollrat
Da, wie bereits erläutert, die Farbbestimmungen nicht ausschließlich zum Thema der Provisorien gehören, möchte ich auch nicht weiter darauf eingehen.
Ausserdem, das gebe ich ehrlicherweise zu, kann ich mich mit der Unterscheidung nach Farben nicht so wirklich anfreunden.
Obwohl eine Farbbestimmung an einem Scan schwierig bzw. nicht möglich ist, möchte ich gleichwohl einige Beispiele von Marken in geprüften Farbvarianten zeigen:
(260)Portorichtige Postkarte Inland als Drucksache mit einer 37 I in Farbe b - Rückseitig oben links vom Farbprüfer der Arge Alliierter Kontrollrat entsprechend signiert - gestempelt "(21a) Herford Deutsche Post -.-.48" - 6 Pfennig für Drucksache Inland bis 20
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1 www.arge-alliierter-kontrollrat.de/farben(Abruf am 11.08.2016)