Nachgebühren

Da die Provisorien nur bis 19.9.1948 gültig waren, wurde in der Regel die Verwendung danach beanstandet und Nachgebühr erhoben. Des weiteren ergaben sich natürlich Nachgebühren aus Unterfrankierungen.

(107)Zu spät und mit eineinhalbfacher Nachgebühr in Höhe von 30 Pfennig beanstandet - Fernbrief Inland - gestempelt "Baden a (Bz Bremen) 20.9.48. - 6 " - 20 Pfennig Brief Inland bis 20 g


 


(24)Brief Inland - freigemacht zum alten Tarif - gestempelt 27.9.1948 - mit der 1,5-fachen Nachgebühr des neuen Tarifes (20 Pfennig)

(80)Brief Inland - freigemacht zum alten Tarif - gestempelt 25.9.1948 - mit der 1,5-fachen Nachgebühr des neuen Tarifes (20 Pfennig)

(42)Ortbrief Hamburg bis 20 g - freigemacht mit 12 statt 16 Pfennig - gestempelt 10.8.1948 - mit der 1,5-fachen Nachgebühr der fehlenden Frankatur belegt

(47)Geschäftsbrief Inland bis 100 g der 2. Portoperiode freigemacht mit 16 statt 20 Pfennig - mit der 1,5-fachen Nachgebühr der fehlenden Frankatur belegt

(48)Brief Inland - freigemacht zum alten Tarif - gestempelt Wetzlar 25.9.1948 - mit der 1,5-fachen Nachgebühr des neuen Tarifes (20 Pfennig)

(76)Mit 3 pfennig überfrankierte Postkarte - gestempelt 30.7.48 - zunächst irrtümlich mit dem 1,5-fachen Nachporto für Postkarte beanstandet und dann jedoch anerkannt

(121)Ortbrief Celle bis 20 g - freigemacht mit 12 statt 16 Pfennig - Sonderstempel 9.7.1948 - mit der 1,5-fachen Nachgebühr der fehlenden Frankatur belegt - rückseitig Stempel "verweigert Postausgabe Celle" 10.7. und somit zurück am 10.7.

(13)Brief Inland - freigemacht zum alten Tarif - gestempelt "Wilhelmshaven 1 ae 29.9.1948-21" - mit der 1,5-fachen Nachgebühr des neuen Tarifes (20 Pfennig)

(132)Postkarte der Deutschen Reichsbahn mit Benachrichtigung über abzuholendem Expressgut - gestempelt " Hennef (Sieg) 1b 20.9.48" - Beanstandet und mit 10 Pfennig Nachgebühr belegt - Frankiert mit einer 40 I K

(83)Brief Inland - freigemacht zum alten Tarif - gestempelt "Hagen (Westf.) 1 ac 26.10.48-21" - mit der 1,5-fachen Gebühr des neuen Tarifes (20 Pfennig) beanstandet
 

 

Gelegentlich findet man auch unterfrankierte Belege, die nicht beanstandet und mit Nachgebühr belegt wurden, gleichwohl aber unzweifelhaft postalisch gelaufen sind.

Die folgende Nachnahmekarte mit anhängender Postanweisung wurde lediglich mit 40 Pfennig für Nachnahme frankiert. Die zusätzlich zu verklebenden 12 Pfennig Postkartengebühr fehlen. 

Die Gebühr für die Postanweisung (80 Pfennig für Beträge von 250 bis 500 DM) wurde richtigerweise vom Nachnahmebetrag in Abzug gebracht.

Nachnahmesendungen können nicht über Briefkasten eingeliefert werden (§ 31, I der Postordnung vom 30. Januar 1929).

Somit dürfte der Fehler beim Aufgabepostamt Horrem gelegen haben.


(363)Unterfrankierte Nachnahmekarte mit anhängender Postanweisung - Aufgabestempel "Horrem b 27.7.48 - 18" 40 Pfennig für Nachnahme 


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