Die Fälschungen zum Schaden der Post

Neue, in den 3 Westzonen aufgrund der Währungsreform benötigte Marken, waren nicht vorhanden.

Die bisher zur Frankatur zulässigen Kontrollratsausgaben (Michel-Nr. 911 -970) wurden ungültig und durften lediglich nur noch bis 23.6.1948 als sogenannte Zehnfachfrankatur verwendet werden.

Die Pfennig-Marken der II. Kontrollratsserie wurden mit Posthörnchenaufdrucken, gedruckt zwischen 2 Zierbandleisten (Bandaufdruck, Michel-Nr. 36 - 51 I) oder netzartig über die gesamte Marke (Netzaufdruck, Michel-Nr. 36 - 51 II), versehen.

Es wurden aber auch, was eigentlich amtlich nicht vorgesehen war, die restlichen Marken der I. und II. Kontrollratserien mit Posthörnchen überdruckt.

Da die nicht überdruckten Marken der I. und II. Kontrollratserien Frankaturungültigkeit erlangten, wurden Marken in krimineller Absicht mit gefälschten Aufdrucken hergestellt.

Diese, meist mit Bandaufdruck versehenen Marken, sollten zur Frankatur verwendet werden.

Es handelt sich somit um Fälschungen zum Schaden der Post.

 

Nachfolgend als Beispiel eine Postfälschung der 57 I (15 Pfennig der Ziffernausgabe):

 


(79)Postfälschung 57 I mit echter 36 II auf Brief im Ortsverkehr bis 20 g mit 1 Pfennig überfrankiert

(79)Kurzbefund

(79)- Falsch - Teilvergrösserung der 57 I des Briefes

(79)Echt - Teilvergrösserung einer 57 I, tiefstgeprüft Schlegel BPP
 

 

Eigentlich eine primitive Fälschung, wie die Vergrösserungen zeigen:

- Die Posthörnchenaufdrucke wurden nicht im Buchdruck erstellt

- Das gesamte Druckbild der Posthörnchen ist zu unregelmäßig

- Die vier Blitze sind meist nicht als zackige Blitze oder Knoten vorhanden sondern unterschiedlich 

   deformiert 

- Die vier senkrechten Striche der unteren Posthornrundung sind in der Dicke unregelmäßig

 

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