51-3-Die JEIA

Die Wiederaufnahme des Ausland-Luftpostverkehres am 1.5.1948

- Ein Aerogramm, ein JEIA-Heftchen und zwei JEIA-Briefe -

 

 

 

Ab 1. Mai 1948 war es eingeschränkt wieder möglich, Luftpost ins Ausland zu versenden.

Näheres ergab sich unter anderem aus der Verfügung Nr. 93 des Amtsblattes Nr. 20 der HV für das Post- und Fernmeldewesen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 16. April 1948.

Privatkorrespondenz ins Ausland war ab 1.5.1948 wieder möglich, allerdings nur mit besonderen Luftpostbriefen (Aerogramme), zu erwerben mit 2 Internationalen Antwortscheinen (IAS) bzw. ab 1.9.1948 weiterhin zwei Internationalen Antwortscheinen oder alternativ nur einem IAS zzgl. 30 Pfennig, die in bar zu entrichten waren.

Ab dem 20. Oktober1948 konnten die Aerogramme für 60 Pfennig in bar erworben werden.

 

 

Abb. 1, 2: Vorder- und Rückseite eines Aerogramms (LF 1 II) in die U.S.A. mit vorderseitigem Aufgabestempel „Rheinhausen-Hochemmerich b 31.8.48-18“ und rückseitigem Durchgangsstempel „(16) Frankfurt (Main) 2 a -1.9.48-7“

 

Geschäftskorrespondenz

Geschäftsbriefe ins Ausland konnten ebenfalls ab 1.5.1948 mit Luftpost befördert werden, waren allerdings nur bis zu einem Maximalgewicht von 100 Gramm zulässig.

Zusätzlich musste auf den Briefen eine Flugpost-Berechtigungsmarke, die von der JEIA den berechtigten Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden, verklebt werden.

Die JEIA (Joint Export Import Agency) war eine Behörde der Westlichen Besatzungsmächte, zuständig für Außenhandelsangelegenheiten und hatte ihren Hauptsitz in Frankfurt.

II. Lenkung und Kontrolle des Außenhandels durch JEIA…

Auch nach vielfältigen Erleichterungen für die einzelnen Außenhandelsgeschäfte bestimmen die Besatzungsmächte immer noch selbst Umfang und Richtung des Außenhandels. Ihre wichtigsten Lenkungsmittel sind die folgenden:

  1. Vertretung der deutschen Länder beim Abschluß von Handelsabkommen und bei der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit…
  2. Aufstellung von Import- und Exportprogrammen…
  3. Durchführung bzw. Kontrolle der einzelnen Außenhandelsgeschäfte…“[1]


[1] Aus: “Einwirkungen der Besatzungsmächte auf die westdeutsche Wirtschaft“, Institut für Besatzungsfragen, Tübingen, Stand 1. Mai 1949, Seiten 113 - 119

 

Abb. 3, 4: Heftchen mit 30 Marken - Vorderer Deckelkarton und innenliegende 5 Heftchenblättern mit je 6 Zulassungsmarken

 

Da die Marken nicht von der Deutschen Post verausgabt wurden und somit natürlich keine Postwertzeichen waren, stellt sich die Frage nach einer postalischen Entwertung eigentlich nicht. Amtliche Anordnungen bzw. Verfügungen darüber sind nicht bekannt.

In der Praxis erfolgte die Verfahrensweise unterschiedlich, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, dass in Hamburg die Zulassungsmarken gestempelt, in Frankfurt wiederum nicht gestempelt wurden.

Nachfolgend stelle ich 2 Belege mit Flugpost-Zulassungsmarken vor.

 

Abb. 5: Vorderseite des 1. Briefes mit Flugpost-Zulassungsmarke nach Manchester - 36 I (2 x) und 42 II (6 x) mit Aufgabestempel "(24) Hamburg 36 w 16.7.48.-16" - JEIA-Zulassungsmarke gestempelt "Hamburg 1 Eilbriefstelle 16.7.48.-17 00" - 50 Pfennig Auslandsbrief bis 20 g zzgl. 50 Pfennig Luftpostzuschlag Europa

Durch das Aufgabepostamt wurde die Flugpost-Zulassungsmarke nicht gestempelt. Dies erfolgte dann aber 1 Stunde später mit Rollenstempel der Hamburger Eilbriefstelle nachträglich. Dies war so in Hamburg üblich, wenn das Einlieferungspostamt nicht gestempelt hatte.

Der Brief wurde mit 50 Pfennig für einen Auslandsbrief bis 20 Gramm zzgl. 50 Pfennig Luftpostzuschlag Europa bis 20 Gramm portorichtig frankiert.

 


L.I.N.Y. in die U.S.A. - Marken je 1 x 39 II, 42 II, 44 I, A 49 I, A 49 II und 2x 46 II gestempelt "Hamburg 12 m 1.9.48.-17"

Durch das Aufgabepostamt wurde die Flugpost-Zulassungsmarke nicht gestempelt. Dies erfolgte dann nachträglich von der Dienststelle Hamburg 1 mit „Hamburg 1 -1.9.48 -20“.

Der Brief ist bei 15 Gramm Gewicht mit 100 Pfennig überfrankiert. Dies dürfte vermutlich im Zusammenhang mit den herabgesetzten LP-Gebühren ab dem 1.9.1948 stehen.

 

                                                        Bis 31.8.48    Ab 1.9.48

Brief Ausland bis 20 g                     50 Pfennig    30 Pfennig

LP-Zuschlag Übersee je 10 g          100 Pfennig   50 Pfennig

 

Soll: 130 Pfennig

Ist:    230 Pfennig

 

Ab dem 20. Oktober 1948 erfolgte eine allgemeine Erleichterung des Luftpostverkehrs nach dem Ausland.

Amtsblatt Nr. 58 der Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 22. Oktober 1948

Nr. 316/1948 Erweiterung des Luftpostverkehrs nach dem Ausland

Vom 20. Oktober an wird der Luftpostverkehr aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet nach dem Ausland dahin erweitert, daß Briefe bis 100 g gegen Bezahlung der Gebühren in Deutscher Mark von jedermann eingeliefert werden können. Die außerdem zugelassenen Luftostleichtbriefe, die bisher nur gegen zwei internationale Antwortscheine abgegeben wurden, sind vom 20. Oktober an auch gegen 60 Pf in bar zu verkaufen…

 

Auf dem philatelistischen Markt befinden sich, so meine Erfahrung, auch Fälschungen gestempelter JEIA-Zulassungsmarken, insbesondere aber Belege, die in einer „Bastelstube“ entstanden sind.

Es ist also Vorsicht und genaueste Prüfung geboten, so z.B. bei Belegen mit ungestempelter Zulassungsmarke aus Hamburg.

Nach dem 19. Oktober 1948 wurden die Marken gelegentlich als Luftpostklebezettel nichtbedarfsmäßig weiterverwendet.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

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