55-2-Die Neuordnung der Großbanken in den 3 westlichen Besatzungszonen

Die Neuordnung der Großbanken in den 3 westlichen Besatzungszonen 

 

Aus der Überzeugung heraus, dass der Aufstieg Adolf Hitlers und dessen kriegerischen Folgen nur mit Hilfe der Großindustrie und der Großbanken möglich war, wurde durch die Alliierten bereits im Potsdamer Abkommen eine Dezentralisierung der deutschen Wirtschaft, explizit auch des deutschen Bankensystems, beschlossen.

Spätere Ermittlungen, z. B. gegen die Deutschen Bank, bestätigten diese Einschätzung.

„Die Deutsche Bank benutzte ihre gewaltige Macht in der deutschen Wirtschaft, um bei der Durchführung der verbrecherischen Politik des Naziregimes auf wirtschaftlichem Gebiet mitzuwirken.“[1]

 

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin [("Potsdamer Abkommen")

vom 2. August 1945

III.
 Deutschland

12. In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen.

14. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen hinsichtlich:

e) der Währung und des Bankwesens, der zentralen Besteuerung und der Zölle;


Die Umgestaltungen des Bankwesens erfolgten, nach anfänglich unterschiedlichen Vorstellungen der Alliierten, letztendlich insbesondere durch

  1. Auflösung der Reichsbank,

 

    2.Errichtung von Landeszentralbanken und der Bank deutscher Länder 

 

und

 

    3.Dezentralisierung der Großbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank



Abb. 1Inlandsbrief der Bank deutscher Länder an die Allgemeine Bankgesellschaft, Stuttgart (Württemberg-Baden) – Gelaufen innerhalb der Amerikanischen Zone von Frankfurt/Main nach Stuttgart – Gestempelt „(16) Frankfurt/Main 20.8.48.-“ – 24 Pfennig Fernbrief Inland bis 20 g

Die Bank deutscher Länder wurde am 1. März 1948 errichtet.


Abb. 2Brief im Ortsverkehr Darmstadt mit Absender LZB Hessen – Zweikreisstegstempel „(16) Darmstadt i -2.8.48.“ – 16 Pfennig für Brief im Ortsverkehr bis 20 g

 

Die Mehrzahl der Landeszentralbanken wurde 1948 errichtet.

 

Die Dezentralisierung sah unter anderem vor, dass im Land, in dem die Hauptverwaltung eines Nachfolgeinstitutes ihren Sitz hatte, keine weiteren Filialen eingerichtet werden durften.

 

Die durch die Sowjetunion besetzten Gebiete waren von den Umgestaltungen nicht betroffen, da dort eine auf Enteignung von Großgrundbesitz und größerer Industriebetriebe basierende Finanz- und Wirtschaftspolitik verfolgt und umgesetzt wurde.

„In der sowjetischen Zone wurden nach Kriegsende sämtliche Banken geschlossen und alle Konten blockiert. Nur öffentliche Sparkassen und Genossenschaftsbanken durften im beschränkten Umfang ihre Tätigkeit wieder aufnehmen…. Im Juli 1945 wurden in den fünf Ländern der sowjetischen Zone landeseigene Landeskreditbanken geschaffen.“[2]


Abb. 3:  Brief der Sächsischen Landeskreditbank, Zweigstelle Radeberg – Weiterverwendung einer Briefhülle der ehemaligen Dresdner Handelsbank – Zweikreisstegstempel „Radeberg c 20.1.48. 19“ - 16 Pfennig für Brief bis 20 g zum Ortstarif

 

 

In den westlichen Besatzungszonen (ohne Berlin) entstanden aus den drei Großbanken 30 Nachfolgeinstitute:

 

Französische Besatzungszone

Dresdner Bank

  • Bankanstalt für Württemberg und Hohenzollern, Reutlingen (Württ.-Hohenzollern)
  • Industrie- und Handelsbank, Mainz (Rheinland-Pfalz)
  • Süddeutsche Kreditanstalt, Freiburg (Baden)

Commerzbank

  • Mittelrheinische Bank, Mainz

Deutsche Bank

  • Württembergische Vereinsbank, Reutlingen (Württ.-Hohenzollern)
  • Oberrheinische Bank, Freiburg (Baden)
  • Rheinische Kreditbank, Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz)

 

 

Britische Besatzungszone

Dresdner Bank

  • Hamburger Kreditbank, Hamburg (Hamburg)
  • Niederdeutsche Bankgesellschaft, Hannover (Niedersachsen)
  • Lübecker Bank für Handel und Industrie, Lübeck (Schleswig-Holstein)
  • Rhein-Ruhr Bank, Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)

Commerzbank

  • Bankverein Westdeutschland in Düsseldorf
  • Hansa-Bank in Hamburg
  • Merkur-Bank in Hannover
  • Holsten-Bank in Kiel

Deutsche Bank

  • Norddeutsche Bank, Hamburg
  • Nordwestbank, Hannover
  • Rheinisch-Westfälische Bank AG, Düsseldorf

 

Abb. 4-5Vorder- und Rückseite (Ausschnitt) eines R-Briefes der Norddeutschen Bank, Hamburg –  Aufgabestempel „Hamburg 11 y 14.9.48.-18“ und rückseitigem AK-Stempel „Hamburg 11 ab15.9.48-7“ -  40 Pfennig Einschreiben und 10 Pfennig für Brief  bis 20 g im Ortsverkehr

 

Amerikanische Besatzungszone

Dresdner Bank

  • Allgemeine Bankgesellschaft, Stuttgart (Württemberg-Baden)
  • Bayerische Bank für Handel und Industrie, München (Bayern)
  • Bremer Bank, Bremen (Bremen)
  • Rhein-Main Bank, Frankfurt am Main (Hessen)

 

Commerzbank

  • Mitteldeutsche Creditbank in Frankfurt
  • Bankverein für Württemberg-Baden in Stuttgart
  • Bayerische Disconto-Bank in Nürnberg
  • Bremer Handelsbank in Bremen (amerikanische Enklave)

 

Deutsche Bank

  • Bayerische Creditbank, München
  • Hessische Bank, Frankfurt am Main
  • Südwestbank, Stuttgart/Mannheim
  • Disconto Bank, Bremen (amerikanische Enklave)


Abb. 6-7Vorder- und Rückseite (Ausschnitt) einer Zehnfachfrankatur der 2. Gewichtsstufe – Gelaufen innerhalb der Amerikanischen Zone von Stuttgart nach Frankfurt/Main zwischen den Nachfolginstituten der Dresdner Bank Allgemeine Bankgesellschaft, Stuttgart und Rhein-Main Bank, Frankfurt – Kreisstempel mit Kurzsteg „Stuttgart 9 f 21.6.48-21“ – 48 Pfennig Fernbrief Inland 20 bis 250 g


Abb. 8Fernbrief Inland der Allgemeinen Bankgesellschaft, Filiale Pforzheim mit Überdruck des Schriftzuges und Logos der Dresdner Bank – Die Hauptverwaltung in Stuttgart und Pforzheim lagen in Württemberg-Baden (Amerikanische Zone) – Aufgabestempel „Pforzheim a -.7.48.-14“ - 24 Pfennig Brief Inland bis 20 g

 

Abb. 9-10Vorder- und Rückseite (Ausschnitt) eines Wertbriefes der Bayerischen Bank für Handel und Industrie, Filiale Augsburg - Aufgabestempel „Augsburg b -.7.48-18“ und rückseitiger AK-Stempel „(20) Hannover 1 02.7.48.-18“ – Verschluss der Briefklappe mit Absender-Prägung im Siegellack – 48 Pfennig Brief Inland 20 bis 250 g und 100 Pfennig Zuschlag für Wertbrief bis 100,00 DM


Abb. 11-12Vorder- und Rückseite (Ausschnitt) eines Briefes der Bayerischen Kreditbank, München an ihre Filiale in Fürth - Aufgabestempel „München ax 22.6.48“ und rückseitigem AK-Stempel „(13 a) Fürth (Bay) 2 i 23.6.48-5“ – Zustellung durch Eilboten mit vorausgezahlter Gebühr für die Eilzustellung – 24 Pfennig für Brief Inland bis 20 g und 80 Pfennig für Eilzustellung im Ortszustellbereich


Abb. 13-14Vorder- und Rückseite (Ausschnitt) eines Briefes der Südwestbank, Filiale Ulm im Ortsverkehr Ulm – Die Hauptverwaltung in Stuttgart/Mannheim und Ulm lagen in Württemberg-Baden (Amerikanische Zone) – Aufgabestempel vom  2. Tag der neuen Postgebührenperiode „Ulm (Donau) 2 b -2.9.48-18“ – 10 Pfennig Brief bis 20 g im Ortsverkehr

 

Auf Grundlage des Gesetzes zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten von Dezember 1956 erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 1957 (Deutsche und Dresdner Bank) bzw. 1. Juli 1958 (Commerzbank) die Dezentralisierung der Teilinstitute unter Firmierung als Aktiengesellschaften mit alter Bezeichnung.




[1] Enzensberger, Hans-Magnus (Herausgeber): O.M.G.U.S. Militärregierung der Vereinigten Staaten für Deutschland, Finanzabteilung – Sektion für finanzielle Nachforschungen, Ermittlungen gegen die Deutsche Bank 1946/1947, Seite 17, GRENO Verlagsgesellschaft mbH, Nördlingen 1985


[2] Wandel, Eckard: Die Entstehung der Bank deutscher Länder und die deutsche Währungsreform 1948, Seiten 64/65, Fritz Knapp Verlag, Frankfurt am Main 1980


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