Hierbei handelt es sich um Marken, die während , aber auch in betrügerischer Absicht nach deren Frankaturgültigkeit, mit einem echten Poststempel versehen wurden.
Das Stempeldatum kann sowohl innerhalb der Frankaturgültigkeit durch Rückdatierung des Stempels liegen als auch ausserhalb der Kursgültigkeit liegen.
Für die Provisorien bedeutet das:
- Marke echt
- Posthörnchenaufdruck echt
- Stempel echt
Beispiel:
Diese Marke wurde seinerzeit durch den BPP-Prüfer, Herrn Schlegel Senior, geprüft und aufgrund des damaligen Kenntnisstandes als echt signiert:
Bei einer jetzigen (2016) durchgeführten Nachprüfung durch den aktuellen BPP-Prüfer, Herrn H.D. Schlegel, wurde die Marke mit folgendem Hinweis zurückgeschickt:
Stempel "München TA" wurde missbräuchlich für Nachentwertungen verwendet und wird heute nicht mehr gut gegeben. Zum damaligen Zeitpunkt der Prüfung waren diese Umstände noch nicht bekannt.
Ein weiteres Beispiel:
Bei einer im Jahre 2016 durchgeführten Nachprüfung durch den aktuellen BPP-Prüfer, Herrn H.D. Schlegel, wurde die Marke mit folgendem Hinweis zurückgeschickt:
Der Stempel "Fulda SP"wurde missbräuchlich verwendet, d.h. die Marken wurden noch Jahre nach Außerkurssetzung gestempelt.
Der Stempel "Fulda SP" hat sich erst später als missbräuchlich verwendet erwiesen.
Die Sammelwürdigkeit von Marken mit nachträglicher Abstempelung ist umstritten, da es sich nicht um Fälschungen im üblichen Sinne handelt.
Sie entsprechen aber nicht den allgemeinen philatelistischen Grundsätzen.
Die nachträgliche Stempelung ist nicht mit der Nachverwendung von Stempeln zu verwechseln.
Als Beispiel wäre hier die Weiterverwendung der Stempel der ehemaligen DDR nach der Wiedervereinigung zu nennen.
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