63-2-Der Beleg mit Text erzählt eine Geschichte-Diebstahl im Interzonenverkehr

Der Beleg mit Text erzählt eine Geschichte

  • Diebstahl im Interzonenverkehr -

 

Wer sich für Geschichte interessiert, und damit meine ich nicht nur die Posthistorie, sucht gerne Belege mit Text. 

Und wenn Mann oder Frau dann auch noch im Niedrigpreisbereich fündig wurde, ist die Freude sicherlich besonders groß. 

So geht es mir zumindest. 

„Wühlkisten“ mit Belegen, unbeachtet von Frankatur, Portostufen etc. rein geschichtlich-thematisch zu durchsuchen, bereitet mir enorme Freude.

Die vorgestellte Ganzsache P 962 wurde aus einer „Cent-Krabbelkiste“ erworben.

Somit ist sie natürlich, legt man eine wertmäßige Beurteilung unter philatelistischen Ansätzen zugrunde, nichts Besonderes. 




Abb. 1,2: Vorder- und Rückseite der P 962 – Aufgabestempel „Peine 17.11.47. 17-18“

 

Aufgefallen ist mir die Karte durch die Abweichung von Wohnort der Absenderin in Berlin-Halensee (Britischer Sektor) und dem Aufgabestempel Peine in Niedersachsen (Britische Zone).  

Im Text beschreibt eine Berlinerin, die sich auf der Rückreise nach West-Berlin befand, den aufgeklärten Diebstahl ihres Koffers.

Bereits seit 1946 war es für Bürger in Westberlin nur schwer möglich in die Westzonen zu reisen. 

 

Im Sommer 1946 erfolgte auf Wunsch der Sowjetischen Militäradministration (SMA) die Sperrung der Grenze zwischen der SBZ und den 3 westlichen Besatzungszonen . 

 

Somit war ein freier Reiseverkehr zwischen Ost und West nicht mehr möglich.

 

Vom Alliierten Kontrollrat wurde im Oktober 1946 ein besonderer Ausweis, der Interzonenpaß, eingeführt. Dieser musste von den Bürgern beantragt werden, wenn sie im besetzten Deutschland zonenüberschreitend reisen wollten. 

 

Der Interzonenpaß war 30 Tage gültig, wurde aber nur eingeschränkt ausgestellt.




 













Abb. 3 - 7: Einfacher Rundreise-Interzonen Paß – Ausgestellt 1947 durch die zuständige US-Militärbehörde im Berliner Sektor für eine Dienstreise nach Murg in die Französische Zone – Dokumentation der Überschreitung der Demarkationslinie in Obersuhl und Aufenthalt in Murg/Baden

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